BGH: Gewerbeausübung in der Mietwohnung - Vermieter darf kündigen
Für viele gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten reicht heute ein Schreibtisch, ein Computer und ein Telefon. Kein Wunder also, dass viele Selbstständige ihre Büros zu Hause in der eigenen Mietwohnung betreiben. Doch Vorsicht: Der Vermieter muss geschäftliche Aktivitäten in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden. Dies geht aus einem neueren Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH, Urteil vom 14. Juli 2009, Az. VIII ZR 165/08). Den ganzen Beitrag lesen
Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs
Immer nur Streiks und Blockaden, warum nicht mal ein Flashmob, dachte sich die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Gesagt, getan. Sie organisierte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion, bei der ca. 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten. Solche Maßnahmen sind nicht generell unzulässig, erklärte das Bundesarbeitsgericht nun mit Urteil vom 22.9.2009 (1 AZR 972/08).
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Vertragsklauseln, nach denen ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird (BAG, Urteil vom 15. September 2009, Az: 3 AZR 173/08 ). Den ganzen Beitrag lesen
Jahresabschluss: Offenlegung künftig billiger
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, die verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss offenzulegen, können sich jetzt über eine kleine Kostensenkung freuen: Mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 senkt die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH ihre Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Den ganzen Beitrag lesen
Teilnahme an Personalgespräch nicht immer Pflicht
Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, weil ein Mitarbeiter die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigert. Zumindest soll dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für Gespräche gelten, in denen es um Änderungen des Arbeitsvertrages geht (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az: 2 AZR 606/08). So entschieden hat das kürzlich das BAG im Falle einer Altenpflegerin. Diese hatte sich geweigert, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es um die Kürzung des 13. Gehaltes gehen sollte. Den ganzen Beitrag lesen


