Teilnahme an Personalgespräch nicht immer Pflicht
Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, weil ein Mitarbeiter die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigert. Zumindest soll dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für Gespräche gelten, in denen es um Änderungen des Arbeitsvertrages geht (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az: 2 AZR 606/08). So entschieden hat das kürzlich das BAG im Falle einer Altenpflegerin. Diese hatte sich geweigert, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es um die Kürzung des 13. Gehaltes gehen sollte. Den ganzen Beitrag lesen
September 11, 2009 | Kategorie Arbeitsrecht | Kommentieren



