Und, wie viel verdienst Du denn so?

Viele Unternehmen untersagen ihren Mitarbeitern per Arbeitsvertrag, über die Höhe ihres Gehaltes bzw. Lohn zu sprechen. Eine solche Vertragsklausel ist jedoch unwirksam, erklärte kürzlich das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.10.09, Az.: 2 Sa 183/09).

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