Und, wie viel verdienst Du denn so?

Viele Unternehmen untersagen ihren Mitarbeitern per Arbeitsvertrag, über die Höhe ihres Gehaltes bzw. Lohn zu sprechen. Eine solche Vertragsklausel ist jedoch unwirksam, erklärte kürzlich das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.10.09, Az.: 2 Sa 183/09).

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Die E-Mails des Chefs sind tabu

In den E-Mails des Vorgesetzten herumzuschnüffeln, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das entschied zumindest das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 8.7.2009 (Az.: 11 Sa 54/09). Den ganzen Beitrag lesen

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SPD-Gesetzentwurf soll Kündigungsschutz erweitern

Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers liegen, sollen bei der Berechnung der Kündigungsfrist künftig berücksichtigt werden. Mit ihrem Gesetzentwurf reagiert die SPD-Franktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.01.2010 ( Az: C-555/07). 

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EuGH kippt deutsche Kündigungsregelung

Beschäftigungszeiten, die vor dem 25. Lebensjahr liegen, müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist künftig berücksichtigt werden. Mit Urteil vom 19.01.2010 (Az: C-555/07) kippte der Europäische Gerichtshof die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB. Danach sollten bislang die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitsnehmers unberücksichtigt bleiben. Hierin liegt nach Ansicht der Luxemburger Richter ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Es handele sich um eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Den ganzen Beitrag lesen

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Buchtipp: Leute einstellen, nur wie?

  1. Als Existenzgründer haben Sie einen glänzenden Start hingelegt und sich innerhalb kürzester Zeit einen respektablen Kundenstamm aufgebaut?
  2. Mittlerweile kommt es hin und wieder sogar vor, dass Sie Aufträge ablehnen müssen?
  3. Das ist Ihnen jedoch nicht recht, weil Sie für diese fantastische Auftragslage hart gearbeit haben und außerdem Ihre Kunden nicht verlieren wollen?
  4. Sie stehen jetzt vor der Entscheidung: Das Ganze groß aufziehen, Mitarbeiter einstellen - oder doch lieber bei einer Auftragsflut auf freie Mitarbeiter setzen?

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Pflegezeit muss am Stück genommen werden

Arbeitnehmer können die Pflegezeit von längstens 6 Monaten Dauer für die Pflege naher Angehöriger nur einmal und in einem zusammenhängenden Zeitraum geltend machen. Dies hat das ArbG Stuttgart in einem aktuellen Urteil vom 24. September 2009 (Az: 12 Ca 1792/09) entschieden. Den ganzen Beitrag lesen

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Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs

Immer nur Streiks und Blockaden, warum nicht mal ein Flashmob, dachte sich die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Gesagt, getan.  Sie organisierte im Rahmen eines Arbeitskampfes eine einstündige Aktion, bei der ca. 40 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von „Pfennig-Artikeln“ Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten.  Solche Maßnahmen sind nicht generell unzulässig, erklärte das Bundesarbeitsgericht nun mit Urteil vom 22.9.2009 (1 AZR 972/08).

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Rückzahlung von Fortbildungskosten

Vertragsklauseln, nach denen ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird (BAG, Urteil vom 15. September 2009, Az: 3 AZR 173/08 ).   Den ganzen Beitrag lesen

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Teilnahme an Personalgespräch nicht immer Pflicht

Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, weil ein Mitarbeiter die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigert. Zumindest soll dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für Gespräche gelten, in denen es um Änderungen des Arbeitsvertrages geht (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az: 2 AZR 606/08).  So entschieden hat das kürzlich das BAG im Falle einer Altenpflegerin.  Diese hatte sich geweigert, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es um die Kürzung des 13. Gehaltes gehen sollte.  Den ganzen Beitrag lesen

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Recht auf Weihnachtsgeld bei gegensätzlicher betrieblicher Übung

Er­klärt ein Ar­beit­ge­ber un­miss­ver­ständ­lich, dass die bis­he­ri­ge be­trieb­li­che Übung einer vor­be­halt­lo­sen Weih­nachts­geld­zah­lung be­en­det wer­den und durch eine Leis­tung er­setzt wer­den soll, auf die in Zu­kunft kein Rechts­an­spruch mehr be­steht, kann nach dem In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Schuld­rechts am 1. Ja­nu­ar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine drei­ma­li­ge wi­der­spruchs­lo­se Ent­ge­gen­nah­me der Zah­lung durch den Ar­beit­neh­mer nicht mehr den Ver­lust des An­spruchs auf das Weih­nachts­geld be­wir­ken.

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 18.3.2009, 10 AZR 281/08

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