Teilnahme an Personalgespräch nicht immer Pflicht
Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, weil ein Mitarbeiter die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigert. Zumindest soll dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für Gespräche gelten, in denen es um Änderungen des Arbeitsvertrages geht (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az: 2 AZR 606/08). So entschieden hat das kürzlich das BAG im Falle einer Altenpflegerin. Diese hatte sich geweigert, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es um die Kürzung des 13. Gehaltes gehen sollte. Den ganzen Beitrag lesen
Recht auf Weihnachtsgeld bei gegensätzlicher betrieblicher Übung
ErÂklärt ein ArÂbeitÂgeÂber unÂmissÂverÂständÂlich, dass die bisÂheÂriÂge beÂtriebÂliÂche Übung einer vorÂbeÂhaltÂloÂsen WeihÂnachtsÂgeldÂzahÂlung beÂenÂdet werÂden und durch eine LeisÂtung erÂsetzt werÂden soll, auf die in ZuÂkunft kein RechtsÂanÂspruch mehr beÂsteht, kann nach dem InÂkraftÂtreÂten des GeÂsetÂzes zur MoÂderÂniÂsieÂrung des SchuldÂrechts am 1. JaÂnuÂar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreiÂmaÂliÂge wiÂderÂspruchsÂloÂse EntÂgeÂgenÂnahÂme der ZahÂlung durch den ArÂbeitÂnehÂmer nicht mehr den VerÂlust des AnÂspruchs auf das WeihÂnachtsÂgeld beÂwirÂken.
BunÂdesÂarÂbeitsÂgeÂricht, UrÂteil vom 18.3.2009, 10 AZR 281/08
Kündigung wegen Arbeitsverweigerung: Religiöse Gründe nicht ausreichend
Mitarbeiter dürfen in der Regel nicht zu einer Tätigkeit gezwungen werden, die einen schweren Verstoß gegen ihren Glauben darstellt. Doch die Religion eines Mitarbeiters vermag nicht jede Arbeitsverweigerung zu rechtfertigen (LAG München, Urteil vom 13.11.2008). Den ganzen Beitrag lesen
Heimliches Mithören am Telefon kein Beweismittel
Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z. B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Die Folge: der heimlich Mithörende darf nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden.  Hat der Angerufene jedoch nicht dazu beigetragen, dass der Dritte das Telefongespräch mithören konnte, besteht kein Beweisverwertungsverbot (BAG, Urteil vom 23.4.2009, Az: 6 AZR 189/08).Â
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