Teilnahme an Personalgespräch nicht immer Pflicht

Arbeitgeber dürfen keine Abmahnung aussprechen, weil ein Mitarbeiter die Teilnahme an einem Personalgespräch verweigert. Zumindest soll dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) für Gespräche gelten, in denen es um Änderungen des Arbeitsvertrages geht (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009, Az: 2 AZR 606/08).  So entschieden hat das kürzlich das BAG im Falle einer Altenpflegerin.  Diese hatte sich geweigert, an einem Personalgespräch teilzunehmen, bei dem es um die Kürzung des 13. Gehaltes gehen sollte.  Den ganzen Beitrag lesen

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Recht auf Weihnachtsgeld bei gegensätzlicher betrieblicher Übung

Er­klärt ein Ar­beit­ge­ber un­miss­ver­ständ­lich, dass die bis­he­ri­ge be­trieb­li­che Übung einer vor­be­halt­lo­sen Weih­nachts­geld­zah­lung be­en­det wer­den und durch eine Leis­tung er­setzt wer­den soll, auf die in Zu­kunft kein Rechts­an­spruch mehr be­steht, kann nach dem In­kraft­tre­ten des Ge­set­zes zur Mo­der­ni­sie­rung des Schuld­rechts am 1. Ja­nu­ar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine drei­ma­li­ge wi­der­spruchs­lo­se Ent­ge­gen­nah­me der Zah­lung durch den Ar­beit­neh­mer nicht mehr den Ver­lust des An­spruchs auf das Weih­nachts­geld be­wir­ken.

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 18.3.2009, 10 AZR 281/08

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Kündigung wegen Arbeitsverweigerung: Religiöse Gründe nicht ausreichend

Mitarbeiter dürfen in der Regel nicht zu einer Tätigkeit gezwungen werden, die einen schweren Verstoß gegen ihren Glauben darstellt. Doch die Religion eines Mitarbeiters vermag nicht jede Arbeitsverweigerung  zu rechtfertigen (LAG München, Urteil vom 13.11.2008). Den ganzen Beitrag lesen

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Heimliches Mithören am Telefon kein Beweismittel

Ermöglicht bei einem Telefongespräch einer der Gesprächspartner einer im Raum befindlichen weiteren Person zielgerichtet, das Gespräch heimlich mitzuhören, indem er z. B. den Raumlautsprecher des Telefons anstellt oder das Gerät vom Ohr weghält, verletzt er das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Die Folge: der heimlich Mithörende darf nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden.  Hat der Angerufene jedoch nicht dazu beigetragen, dass der Dritte das Telefongespräch mithören konnte, besteht kein Beweisverwertungsverbot (BAG, Urteil vom 23.4.2009, Az: 6 AZR 189/08).  Den ganzen Beitrag lesen

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