Die E-Mails des Chefs sind tabu
In den E-Mails des Vorgesetzten herumzuschnüffeln, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das entschied zumindest das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 8.7.2009 (Az.: 11 Sa 54/09). Nach Ansicht der Richter soll eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn sich ein Mitarbeiter unerlaubt Zugriff auf die elektronische Korrespondenz eines Vorgesetzten verschafft. Im Entscheidungsfall war ein Systemadministrator zunächst wegen verschiedener Pflichtverletzungen abgemahnt worden und hatte infolge dessen auf dem Laufwerk der Personalabteilung unerlaubt Daten eingesehen. Kurze Zeit später missbrauchte er seine Zugriffsrechte erneut, als er vertrauliche E-Mails eines Geschäftsführers während dessen Urlaub ausdruckte und einem zweiten Geschäftsführer vorlegte. Ein solcher Missbrauch von Zugriffsrechten müsse als schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten gewertet werden, so das LAG.
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2 Kommentare zu “Die E-Mails des Chefs sind tabu”
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Ja, das ist schon ein guter Beschluss. Mitarbeiter haben dort nichts verloren und: oft ist es eh besser wenn man nicht alles weiss.
Als Angestellter muss ich erwähnen, dass mich die Mails meines Vorgesetzten nicht wirklich reizen. Wenn jeder clever ist, stellt er den PC gleich auf “standby”, sodass nur noch über Passworteingabe ein erneuter Zugriff möglich ist.