Und, wie viel verdienst Du denn so?
Viele Unternehmen untersagen ihren Mitarbeitern per Arbeitsvertrag, über die Höhe ihres Gehaltes bzw. Lohn zu sprechen. Eine solche Vertragsklausel ist jedoch unwirksam, erklärte kürzlich das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.10.09, Az.: 2 Sa 183/09).
Klausel unwirksam - keine Pflichtverletzung
Im Entscheidungsfall hatte ein Arbeitnehmer aufgrund des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag eine Abmahnung kassiert, die nach Ansicht der Richter jedoch nun aus der Personalakte zu entfernen ist. Schließlich habe keine Pflichtverletzung vorgelegen, da die arbeitsvertragliche Klausel unwirksam gewesen sei. Die Begründung: Der Arbeitgeber unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgesetzes auch bei der Lohngestaltung dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ob andere Mitarbeiter mehr verdienen und man selbst damit einen Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich seiner Lohnhöhe habe, könne ein Mitarbeiter schließlich nur in einem persönlichen Gespräch mit anderen Kollegen herausfinden. Ein derartiges Gespräch, so heißt es weiter in der Urteilsbegründung, könne nur dann erfolgreich sein, wenn der Arbeitnehmer selbst auch bereit sei, über die eigene Lohngestaltung zu sprechen.
Verstoß gegen Koalitionsfreiheit möglich
Darüber hinaus hielt das LAG auch einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG für möglich. Wäre der Arbeitnehmer nämlich Mitglied einer Gewerkschaft, würde die Klausel ihm untersagen, auch gegenüber dieser die Lohnhöhe preiszugeben. Demzufolge könnte die Gewerkschaft die Lohnstruktur nicht in Erfahrung bringen und damit nicht wirkungsvoll gegen das Unternehmen agieren.
Kommentare
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…schließlich behindern wir Arbeitnehmer uns nur gegenseitig, indem wir unser Gehalt verschweigen. Jeder weiss doch: Der Wettbewerb belebt das Geschäft…
Meistens stecken doch sowieso die schlecht zahlenden Arbeitgeber hinter solchen Klauseln. Arbeitgeber, die keinen Betriebsrat haben und Angst haben, ihre Mitarbeiter könnten einen gründen… - doch nicht mit Angst, lieber Arbeitgeber, motiviert ihr Eure guten Mitarbeiter, sondern mit einem fairen, angemessenen Arbeitsbedingungen!